ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Helply, nachstehend „Helply“ bzw. Anbieter genannt, nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter absenden.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Privatpersonen als auch Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

1. Vertragspartner, Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über das Erbringen den vereinbarten Dienstleistung kommt zustande mit Tarik Akin, Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, Inhaber bzw. Verantwortlicher von Helply.

Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus), alle auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise.

(2) Ein Vertrag mit Helply kommt dezidiert erst mit Zahlung der von Helply an den Auftraggeber zugesendeten Rechnung für die zu erbringenden Leistungen zustande. Vor Rechnungserstellung erfolgt in jedem Fall eine vorherige Zusendung eines Angebots durch Helply an den Auftraggeber, welches den vorher vereinbarten Leistungsumfang und die vereinbarte Vergütung beinhaltet und welches durch den Auftraggeber per Mail, per Fax oder digitaler Unterschrift vor Rechnungserstellung bestätigt werden muss.

Anbieter und Auftraggeber verständigen sich darauf, dass der Rechnungsbetrag mit Auftragserteilung gezahlt werden muss.

Abweichungen dieser Regelung bedürfen einer Zustimmung beider Parteien vor Vertragsabschluss.

(3) Der Fertigstellungszeitpunkt der beauftragten Leistungen wird, sofern nicht anders vereinbart, nach Auftragserteilung in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und dem ggf. zugrunde liegenden Lastenheft bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Geänderte, erweiterte oder neue Leistungsinhalte und gewünschte Modifizierungen in der Vorgehensweise bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Ausschluss / Abgrenzung von anwaltlicher Tätigkeit

(1) Helply vertritt mit seinem Angebot weder den Anspruch noch die Absicht der Darstellung eines Ersatzes für eine ordentliche anwaltliche Tätigkeit. Helply beschränkt sich in seinem Angebot auf die Erstellung von Dokumenten und Korrespondenz im Namen des Auftraggebers und der Recherche auftragsrelevanter rechtlicher Informationen in öffentlich zugängigen Verzeichnissen.

(2) Helply versteht sich als Dienstleister und beschränkt sich auf o.g. Tätigkeiten und Aufgabenfelder. Eine Tätigkeit als Rechtsbeistand des Auftraggebers ist in jedem Fall ausgeschlossen.

(3) Helply informiert den Auftraggeber auf Wunsch in Bezug auf die vorliegende Rechtssprechung in vergleichbaren Streitfällen sofern ein Rechercheauftrag erteilt wurde und die aktuelle Rechtssprechung durch die Recherchetätigkeit eindeutig ersichtlich wird.
Die Verwertung der übermittelten Informationen und deren Rückschlüsse für das folgende Handeln obliegt in jedem Fall und ausschliesslich dem Auftraggeber. Helply erteilt keinen juristischen Rat und handelt ausschliesslich auf Geheiß und nach Wunsch des Auftraggebers.

(4) Helply beschränkt sich ausschliesslich auf Korrespondenz und Recherche.
Tätigkeiten, die eine juristische Zulassung benötigen, werden von Helply in keinem Fall übernommen.

(5) Helply übernimmt dezidiert keine Funktion als Rechtsbeistand und beschränkt sich auf die Darstellung von öffentlich zugänglichen Daten gegenüber dem Auftraggeber.

(6) Helply übernimmt keine Mandate sowie rechtliche Vertretungen gegenüber Dritten. Ferner verpflichtet sich Helply, in Bezug auf die zu erstellende Korrespondenz stets und ausschliesslich nach den Vorgaben des Auftraggebers zu handeln. Die daraus resultierenden Handlungen obliegen daher nicht in der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.

§ 5 Auftragsdurchführung

(1) Auf Wunsch informiert der Anbieter den Auftraggeber jederzeit über den Stand der Auftragsdurchführung.

(2) Der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt. Es ist Helply gestattet, die Produkterstellung und/oder die Erbringung der Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Dritte zu übertragen.

(3) Der Anbieter stellt sicher, dass der Auftraggeber in dem von ihm gewünschten Umfang alle auf ihn übertragbaren Rechte an den erbrachten Leistungen bzw. erstellten Werbemitteln erhält.

(4) Alle durch der Anbieter erstellten Ausarbeitungen und Empfehlungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben ihr Eigentum. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung der Werke ist nur mit Einverständnis des Anbieters als Urheber zulässig.

§ 6 Auftragsinhalt / Garantieausschluss

(1) Helply verpflichtet sich, die auf der Webseite angebotenen und in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen nach besten Wissen und Gewissen zu erbringen.
(2) Inhalt des zu erbringenden Leistungsumfangs stellt jeweils explizit nur die vereinbarte Dienstleitung dar, unabhängig davon, ob die erbrachte Dienstleitung zum gewünschten Resultat auf seiten des Auftraggebers führt.
(3) Das Ziel der vereinbarten Dienstleitung ist in jedem Fall eine Erreichung des beschriebenen Zieles / Lösung des beschriebenen Problems auf seiten des Auftraggebers, kann jedoch von Helply nicht garantiert werden, da Helply keinen Einfluss auf Entscheidungen Dritter hat und haben kann. Die vereinbarte Dienstleitung gilt daher auch als erfüllt, sollte die Dienstleitung wider Erwarten nicht zum avisierten Ziel führen und die Einschaltung eines Rechtsbeistandes im Anschluss doch nötig werden.
(4) Eine Nichterreichung eines abschliessend positiven Resultats bzw. eine folgender Notwendigkeit zur Beauftragung eines offiziellen Rechtsbeistands stellt keine Grundlage für etwaige Rückforderungen dar, da sich Helply explizit nur auf die beschriebenen Dienstleistungen und den entsprechenden Leistungsempfang beruft und diese mit Erbringen dieser Leistung unabhängig vom Resultat als erfüllt gelten. In jedem Fall verpflichtet sich Helply jedoch, nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Auftragsgebers zu handeln und einen positiven Ausgang anzustreben.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Helply bei der Erfüllung der definierten Leistungen zu unterstützen, indem erforderliches Material, Unterlagen und Informationen rechtzeitig, umfassend und richtig beigebracht werden. 

(2) Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der beigebrachten Materialien obliegt dem Auftraggeber. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Auftraggeber über eventuelle Unzulässigkeiten in Kenntnis zu setzen.

(3) Der Auftraggeber benennt Ansprechpartner im eigenen Hause und sorgt dafür, dass die benannten Ansprechpartner in einem angemessenen Zeitrahmen für Auskünfte zur Verfügung stehen.

(5) Helply stellt Arbeitsaufträge zur Abnahme bzw. Teilabnahme bereit. Nach der Benachrichtigung hierüber muss der Auftraggeber die Abnahme schriftlich innerhalb von maximal 7 Werktagen in Textform bestätigen und Beanstandungen in Textform (§126b BGB) erklären, andernfalls gilt das Projekt bzw. der Auftrag als abgenommen.

§ 8 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person erhoben, gespeichert, verarbeitet oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und Helply wird stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

(2) Die Einwilligung zur Datennutzung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an info@helply.me und geben zur eindeutigen Identifizierung neben Ihrem Vor- und Nachnamen auch Ihre Benutzerdaten an.

(3) Nach Beendigung des Auftrags werden überlassene Unterlagen auf Wunsch zurückgegeben. Eine Aufbewahrungspflicht für vom Auftraggeber nicht zurückerbetene Unterlagen besteht nicht.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Auftragsabwicklung, die Rechnungserstellung und der Zahlungsempfang erfolgt durch Helply.

(2) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Dienstleistung sowie Zugang der Rechnung kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(3) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Anbieter das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben. Weiterhin ist Xcellent Websites in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten.

(6) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Anzahlung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30% bei Verzug von 3 Monaten und um 75% bei Verzug von 6 Monaten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche darüber hinaus geltend machen.

§ 10 Haftung und Gewährleistung

(1) Helply haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

(2) Die Haftung für Datenverlust wird zusätzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(3) Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Anbieter nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, nach einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Gegen die Ansprüche von Helply kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn dessen Gegenforderung unbestritten ist oder darüber ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, gilt keine Mindestvertragslaufzeit.  Der Vertrag für die Erbringung von Dienstleistungen endet mit der Erfüllung der Leistungen, ohne dass dies einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so bleibt der volle Vergütungsanspruch von Helply bestehen. Dabei sind die ersparten Aufwendungen des Anbieters zu berücksichtigen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.

(3) Ein Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher gemäß § 13 BGB und ist für kaufmännische Auftraggeber ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht besteht, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

§ 13 Treuepflicht

(1) Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einem gegenseitigen loyalen Verhalten.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands- und Auslandskunden gleichermaßen.

(3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.